UK, Commonwealth & europäische Mandanten in Deutschland

Grenzüberschreitende Reisehinweise außerhalb des Musters USA–Deutschland.

Nicht jede internationale Steuerfrage ist eine Frage zwischen den USA und Deutschland. Britische, schweizerische, niederländische, französische und andere europäische Mandanten bringen ihre eigenen Strukturen, ihre eigenen Altersvorsorgesysteme und ihren eigenen Immobilienbesitz mit – allesamt mit deutschen Steuerfolgen, die sich selten auf ein Standardmodell übertragen lassen.

Die Arbeit

Britische Treuhandverhältnisse ohne Kapitalbezug sind in britischen Familien weit verbreitet und führen in Deutschland regelmäßig zu Missverständnissen. Gemäß § 39 AO entscheidet die Analyse der wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse darüber, ob das Treuhandverhältnis für deutsche Einkommensteuerzwecke transparent ist. Das Ergebnis bestimmt die Behandlung von Mieteinnahmen, Dividendeneinnahmen, der Spekulationsfrist gemäß § 23 EStG für im Treuhandverhältnis gehaltene britische Immobilien sowie die etwaige Veräußerungsbesteuerung.

Gerade im britischen Immobilienmarkt gibt es Fallstricke, die leicht zu übersehen sind. Das Zusammenspiel der zehnjährigen Spekulationsfrist nach § 23 EStG, der britischen Kapitalertragsteuerregelung und der DBA-UK-Regelung führt zu Ergebnissen, die selten intuitiv sind. Ein Verkauf, der in Großbritannien zum richtigen Zeitpunkt erfolgt, kann in Deutschland weiterhin steuerpflichtig sein; ein Verkauf, der in Deutschland zum richtigen Zeitpunkt erfolgt, kann in Großbritannien weiterhin steuerpflichtig sein.

Schweizer Kunden bringen die AHV, die zweite Säule (berufliche Vorsorge) und die dritte Säule in die Analyse ein. Die DBA-Schweiz ordnet die Besteuerungsrechte jeder Säule unterschiedlich zu. Die weit verbreitete Annahme, dass eine Schweizer Rente „in der Schweiz verwaltet“ wird, ist in den meisten Fällen falsch.

Niederländische Mandanten bringen die betriebliche Altersversorgung (AOW), die betriebliche Altersversorgung und die spezielle Box-3-Regelung mit. Französische Mandanten bringen die PACS, französische Lebensversicherungsverträge (assurance-vie) mit ihren eigenen deutschen Qualifikationsfragen und die DBA-Frankreich-Behandlung von Mieteinnahmen aus französischen Immobilien mit. In beiden Fällen können die Annahmen des jeweiligen Landes und die deutschen Ergebnisse stark voneinander abweichen.

In Fällen mit doppeltem Wohnsitz – in denen ein Mandant glaubhaft in zwei Staaten seinen Wohnsitz beanspruchen kann – ist eine völkerrechtliche Prüfung gemäß Artikel 4 des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) erforderlich. Die Prüfung basiert auf dem ständigen Wohnsitz, dem Mittelpunkt der Lebensinteressen, dem gewöhnlichen Aufenthaltsort und der Staatsangehörigkeit, in dieser Reihenfolge. Wird die Prüfung korrekt durchgeführt, ist das Ergebnis gegenüber beiden Regierungen haltbar. Wird sie fehlerhaft durchgeführt, ist sie gegenüber keiner von beiden haltbar.

Typische Situationen

Ein britischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Augsburg ist Begünstigter eines britischen Treuhandverhältnisses, das einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb in North Yorkshire hält. Das Treuhandverhältnis erwirtschaftet Mieteinnahmen und besitzt eine Immobilie, die noch unter die Zehnjahresfrist des § 23 EStG fällt. Wir führen die Analyse der wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse gemäß § 39 AO durch, strukturieren die deutsche Berichterstattung entsprechend und stimmen uns mit einem britischen Steuerberater ab.

Ein Schweizer Staatsbürger mit zehnjährigem Wohnsitz in Deutschland geht in den Ruhestand und bezieht sowohl eine AHV-Rente als auch eine Schweizer Betriebsrente. Die steuerliche Behandlung der beiden Zahlungen durch die DBA-Schweiz unterscheidet sich wesentlich. Wir ermitteln die korrekte Zuordnung der Steuerrechte, reichen die erforderlichen Formulare auf beiden Seiten ein und strukturieren die künftige Auszahlungsreihenfolge, um die Gesamtsteuerlast zu minimieren.

Eine niederländische Managerin pendelt wöchentlich zwischen Amsterdam und Düsseldorf und besitzt in beiden Städten ein Familienhaus. Die Analyse nach Artikel 4 des DBA-Niederlande klärt die Frage des doppelten Wohnsitzes – jedoch erst nach sorgfältiger Prüfung vertraglicher, tatsächlicher und familienbezogener Kriterien. Das Ergebnis bestimmt nicht nur den steuerlichen Wohnsitz, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge nach EU-Vorschriften.

Wie wir arbeiten

Jede europäische Rechtsordnung birgt ihre eigenen Fallstricke und Konventionen. Anstatt eine umfassende Abdeckung aller dieser Aspekte zu gewährleisten, arbeitet unsere Kanzlei mit einem Netzwerk etablierter lokaler Berater in London, Zürich, Amsterdam und Paris zusammen. Unsere Aufgabe besteht darin, die Einhaltung eines deutschen Standards sicherzustellen, auf den sich der ausländische Berater verlassen kann – und eine korrekte Auslegung des Vertrags zwischen den beiden Rechtssystemen zu gewährleisten.

Wenn Ihre Steuersituation Deutschland und ein weiteres europäisches Land betrifft, genügt in der Regel ein erstes Gespräch, um die Kernfragen zu klären. Ein 15-minütiges, vertrauliches und unverbindliches Telefonat ist der ideale Einstieg.