Die Arbeit
Britische Treuhandverhältnisse ohne Kapitalbezug sind in britischen Familien weit verbreitet und führen in Deutschland regelmäßig zu Missverständnissen. Gemäß § 39 AO entscheidet die Analyse der wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse darüber, ob das Treuhandverhältnis für deutsche Einkommensteuerzwecke transparent ist. Das Ergebnis bestimmt die Behandlung von Mieteinnahmen, Dividendeneinnahmen, der Spekulationsfrist gemäß § 23 EStG für im Treuhandverhältnis gehaltene britische Immobilien sowie die etwaige Veräußerungsbesteuerung.
Gerade im britischen Immobilienmarkt gibt es Fallstricke, die leicht zu übersehen sind. Das Zusammenspiel der zehnjährigen Spekulationsfrist nach § 23 EStG, der britischen Kapitalertragsteuerregelung und der DBA-UK-Regelung führt zu Ergebnissen, die selten intuitiv sind. Ein Verkauf, der in Großbritannien zum richtigen Zeitpunkt erfolgt, kann in Deutschland weiterhin steuerpflichtig sein; ein Verkauf, der in Deutschland zum richtigen Zeitpunkt erfolgt, kann in Großbritannien weiterhin steuerpflichtig sein.
Schweizer Kunden bringen die AHV, die zweite Säule (berufliche Vorsorge) und die dritte Säule in die Analyse ein. Die DBA-Schweiz ordnet die Besteuerungsrechte jeder Säule unterschiedlich zu. Die weit verbreitete Annahme, dass eine Schweizer Rente „in der Schweiz verwaltet“ wird, ist in den meisten Fällen falsch.
Niederländische Mandanten bringen die betriebliche Altersversorgung (AOW), die betriebliche Altersversorgung und die spezielle Box-3-Regelung mit. Französische Mandanten bringen die PACS, französische Lebensversicherungsverträge (assurance-vie) mit ihren eigenen deutschen Qualifikationsfragen und die DBA-Frankreich-Behandlung von Mieteinnahmen aus französischen Immobilien mit. In beiden Fällen können die Annahmen des jeweiligen Landes und die deutschen Ergebnisse stark voneinander abweichen.
In Fällen mit doppeltem Wohnsitz – in denen ein Mandant glaubhaft in zwei Staaten seinen Wohnsitz beanspruchen kann – ist eine völkerrechtliche Prüfung gemäß Artikel 4 des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) erforderlich. Die Prüfung basiert auf dem ständigen Wohnsitz, dem Mittelpunkt der Lebensinteressen, dem gewöhnlichen Aufenthaltsort und der Staatsangehörigkeit, in dieser Reihenfolge. Wird die Prüfung korrekt durchgeführt, ist das Ergebnis gegenüber beiden Regierungen haltbar. Wird sie fehlerhaft durchgeführt, ist sie gegenüber keiner von beiden haltbar.
