Steuerberatung für US-Bürger und Green-Card-Holder in Deutschland

Die beiden Steuersysteme, die die meisten US-Auswanderer unterschätzen.

Ein in Deutschland lebender US-Bürger unterliegt auf unbestimmte Zeit beiden Steuersystemen. Das erste ist bekannt. Das zweite überrascht die meisten. Die eigentliche Herausforderung beginnt erst mit dem Zusammenspiel der beiden Systeme – insbesondere bei Kapitalanlagen, Altersvorsorgekonten und Aktienvergütungen.

Die Arbeit

Die Einhaltung der FATCA-Vorschriften ist die Grundvoraussetzung: jährliche Einreichung der Formulare 1040, 8938, FBAR (FinCEN 114) und gegebenenfalls 3520 für ausländische Trusts und Schenkungen. Diese Verpflichtungen enden nicht an der deutschen Grenze. Sie bestehen fort, solange die US-Staatsbürgerschaft besteht.

Bei der PFIC-Meldepflicht wird der deutsche Investmentmarkt ungünstig. Nicht-US-amerikanische Investmentfonds, die meisten UCITS-ETFs und viele versicherungsgebundene Anlagen werden für US-Steuerzwecke als passive ausländische Investmentgesellschaften (PFICs) eingestuft. Die nachteilige Standardbehandlung gemäß § 1291 kann durch eine Wahl zum qualifizierten Fonds (Qualified Electing Fund, QEF) oder eine Bewertung zum Marktwert abgemildert werden – jedoch nur bei korrekter Strukturierung und jährlicher Meldung auf Formular 8621.

Altersvorsorgekonten erfordern besondere Aufmerksamkeit. Auszahlungen aus Roth-IRAs sind in den USA in der Regel steuerfrei, ihre Behandlung in Deutschland hängt jedoch davon ab, ob das Konto gemäß dem entsprechenden Artikel des DBA-USA als privilegiertes Altersvorsorgeinstrument gilt – eine Frage, die nicht immer eindeutig geklärt ist. Auszahlungen aus traditionellen IRAs und 401(k)-Plänen sind in beiden Systemen steuerpflichtig, wobei die Anrechnungsmechanismen nicht immer übereinstimmen. Geerbte IRAs bilden eine eigene Kategorie, da hier die deutsche Erbschaftsteuer, die US-Einkommensteuer und die Zehnjahres-Auszahlungsregel parallel gelten.

Aktienbasierte Vergütungen – RSUs, ISOs, ESPPs – sind der Bereich, in dem die meisten US-amerikanischen IT-Fachkräfte in Deutschland schlecht oder gar nicht beraten werden. Die Herkunftsregeln, die Unverfallbarkeitsmechanismen, das Zusammenspiel der Zuteilungs- und Unverfallbarkeitsfrist mit einem Wohnsitzwechsel und die Behandlung der daraus resultierenden Einkünfte gemäß § 19 EStG erfordern allesamt eine sorgfältige Abstimmung mit der US-amerikanischen Steuererklärung.

Für Mandanten mit historisch gewachsenen Lücken in der US-Steuererklärungspraxis – drei, fünf, manchmal sogar zehn Jahre nicht eingereichter Steuererklärungen – ist das vereinfachte Einreichungsverfahren des IRS weiterhin der übliche Weg. Diese Einreichungen müssen von Anfang an korrekt erfolgen; eine fehlerhafte Einreichung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens ist wesentlich schlimmer als gar keine Einreichung.

Typische Situationen

Ein in Deutschland ansässiger Softwareentwickler mit doppelter Staatsbürgerschaft unterhält ein deutsches Wertpapierdepot mit zehn in der EU ansässigen ETFs, die er über sechs Jahre angesammelt hat. Jede Position gilt in den USA als PFIC (Passive Foreign Investment Company). Wir koordinieren, wo möglich, die Wahl eines qualifizierten Fonds (Qualified Electing Fund), prüfen für die verbleibenden Positionen die Marktbewertung und gleichen die US-Berichterstattung an die deutsche Kapitalertragssteuer an.

Eine US-Bürgerin erhält von ihrem US-Arbeitgeber eine Zuteilung von Restricted Stock Units (RSUs) mit einer Laufzeit von vier Jahren. Sie zieht während der Zuteilungsphase nach Deutschland. Die Quellenanalyse ermittelt, welcher Anteil jeder Tranche in welchem ​​Land steuerpflichtig ist; die Analyse nach § 50d Abs. 9 EStG klärt, ob die deutsche Besteuerung ausschließlich oder geteilt erfolgt.

Unvollständige Steuererklärungen in Deutschland – wie beispielsweise nicht deklarierte US-Dividenden oder Kapitalgewinne – können zu Steuerprüfungen und Strafen führen. Wir sind spezialisiert auf die koordinierte Bereinigung der Steuererklärungen von US-amerikanisch-deutschen Haushalten.

  • Deutsche Steuerberichtigung: Wir reichen beim Finanzamt amtliche Berichtigungen (Nacherklärungen) für fehlende Einkünfte ein.
  • US-Anpassung: Wir koordinieren uns mit US-amerikanischen Wirtschaftsprüfern, um sicherzustellen, dass Ihre deutschen und US-amerikanischen Steuererklärungen exakt übereinstimmen.
  • Auditprävention: Wir gewährleisten Datenkonsistenz, um Sie bei internationalen Informationsaustauschen zu schützen.

Sorgen Sie für die Einhaltung aller Vorschriften. Wir schließen die Lücke zwischen deutschem und US-amerikanischem Steuerrecht und gewährleisten so Ihre finanzielle Sicherheit.

Wie wir arbeiten

Jedes Projekt beginnt mit einer schriftlichen Analyse: Welche Konten existieren, welche sind wo meldepflichtig, welche Wahlen wurden getroffen und welche Fristen gelten in beiden Kalendern? Für unsere Bestandskunden führen wir einen Compliance-Plan, der die deutschen Fristen im Juni und September mit den US-amerikanischen Fristen im April und Oktober verknüpft. Die Vorbereitung auf US-amerikanischer Seite übernimmt unser langjähriges Team; die Koordination ist integraler Bestandteil des Projekts und nicht dem Kunden überlassen.

Wenn Sie US-Bürger oder Inhaber einer Green Card in Deutschland sind, ist eine erste Analyse in der Regel der schnellste Weg, um die wesentlichen Risiken und Chancen zu identifizieren. Ein 15-minütiges, vertrauliches und unverbindliches Gespräch ist der ideale Einstieg.