Die Arbeit
Die Vertragsanalyse ist das Rückgrat. Jede grenzüberschreitende Frage beginnt mit derselben Vorgehensweise: Welcher Artikel des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens findet Anwendung, wie interpretieren die beiden Vertragsstaaten ihn, und lassen sich die deutsche und die ausländische Position sowie der Vertragstext miteinander vereinbaren? Wenn dies nicht möglich ist, stellt sich die Frage, wie die Situation so gestaltet werden kann, dass eine Vereinbarkeit erreicht wird.
Neben der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen befasst sich unser Tätigkeitsfeld häufig mit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG – der Realisierung stiller Reserven bei der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung aus der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht, sei es in einen Vertragsstaat oder ins Ausland. Diese Fälle sind selten einfach: Die Bewertungsfrage, die Frage des Zeitpunkts und die Mechanismen der Steuerstundung nach der ATAD-Regelung erfordern jeweils eine gesonderte Analyse.
US-amerikanische Truststrukturen bilden eine zweite häufig auftretende Kategorie. Für in Deutschland ansässige Begünstigte bestimmt die deutsche Einstufung des Trusts – transparent, intransparent oder hybrid – die gesamte steuerliche Behandlung, sowohl jährlich als auch bei Ausschüttungen. Die Analyse ist obligatorisch; die Standardbehandlung ist fast immer die ungünstigste.
PFIC und FATCA sind die beiden Regelungen, die die US-Staatsbürgerschaft in Deutschland steuerlich verteuern. Nicht-US-amerikanische Investmentfonds, deutsche Versicherungshüllen und die meisten UCITS-ETFs gelten als passive ausländische Investmentgesellschaften (PFIC). Die Einhaltung der FATCA-Vorschriften ist eine fortlaufende Verpflichtung und keine einmalige Angelegenheit. Sie muss mit der deutschen Meldepflicht abgestimmt und darf nicht isoliert erfolgen.
Grenzüberschreitende Renten und die Koordinierung der Sozialversicherungsleistungen spielen eine zunehmend wichtige Rolle in der Praxis und sind Gegenstand laufender Forschungsarbeiten der Kanzlei. Gesetzliche Renten aus den USA, der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich, der Türkei und Israel werden jeweils gesondert nach den geltenden Abkommen behandelt. Eine falsche Einstufung kann über die gesamte Rentenbezugszeit hinweg zu erheblichen Verlusten in Höhe von mehreren zehn Prozentpunkten führen.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in verschiedenen Jurisdiktionen vervollständigt das Kernprofil. Befinden sich der Verstorbene, der Erbe und das Vermögen in drei verschiedenen Steuersystemen, müssen die einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen (sofern vorhanden) und die einseitigen Anrechnungsregeln (sofern nicht vorhanden) sorgfältig – und oft lange vor dem eigentlichen Ereignis – aufeinander abgestimmt werden.
