Wegzug, Abfindung und Relocation

Strukturierung um Entscheidungen herum, die nicht rückgängig gemacht werden können.

Manche steuerliche Situationen entwickeln sich allmählich. Andere treten zu einem bestimmten Zeitpunkt ein – etwa bei einem Umzug, einer Kündigung oder einer Trennung – und lassen sich im Nachhinein nicht mehr korrigieren. Diese Seite befasst sich mit der zweiten Kategorie: Lebensereignissen, bei denen vorausschauende Planung nicht nur eine Optimierung, sondern eine Grundvoraussetzung ist.

Die Arbeit

Zuzüge nach Deutschland – ob aus den USA, Großbritannien oder anderen Ländern – sollten idealerweise vor dem Umzug und nicht erst danach geplant werden. Die Faktoren, die die deutsche Steuersituation des Mandanten über Jahre hinweg bestimmen, werden oft erst in den letzten Wochen vor der Ankunft festgelegt: ob und wann Gewinne aus der Zeit vor der Ankunft realisiert werden sollen, wie bestehende Altersvorsorgekonten und Kapitalanlagen zu behandeln sind, ob Treuhand- oder Unternehmensbeteiligungen umstrukturiert werden müssen und welche Unterlagen für die unvermeidliche deutsche Steuerprüfung Jahre später aufbewahrt werden sollten. Beratung, die erst nach der Anmeldung erfolgt, bietet deutlich weniger Handlungsoptionen.

Bei einem Wegzug aus Deutschland unterliegt dieser gemäß § 6 AStG der Wegzugsbesteuerung, wenn der Mandant eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält. Die Regelung behandelt die Auswanderung als fiktiven Verkauf, wobei die im Aktienbesitz enthaltenen stillen Reserven zum Zeitpunkt des Wegzugs realisiert werden. Die Bewertung, die Möglichkeit der zinsfreien Stundung innerhalb der EU/des EWR, die Wechselwirkung mit der Einkommensteuererklärung des Wegzugsjahres und die Folgen einer späteren Rückkehr nach Deutschland erfordern jeweils eine abgestimmte Analyse. Liegt keine wesentliche Beteiligung vor, können andere Regelungen Anwendung finden – § 17 EStG über Veräußerungen, § 23 EStG über Vermögen innerhalb des Spekulationsfensters, der Katalog des § 49 EStG für fortgeführte Einkünfte aus deutschen Quellen und die Behandlung von während des Übergangszeitraums erzielten Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 50d Abs. 9 EStG.

Die Gestaltung von Abfindungen nach § 34 EStG – der Fünftelregelung – zählt nach wie vor zu den bedeutendsten Optimierungsmöglichkeiten im deutschen Lohnsteuerrecht und wird gleichzeitig häufig vernachlässigt. Ob eine Zahlung als Fünftelregelung gilt, hängt von mehreren gleichzeitig zu erfüllenden Kriterien ab: dem Erfordernis der Zusammenballung (Konzentration der Zahlung in einem einzigen Veranlagungszeitraum), der Unterscheidung zwischen ordentlichem und außerordentlichem Einkommen sowie dem Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses. Eine korrekt gestaltete Abfindung kann einen sechsstelligen Betrag einsparen; eine unachtsam gestaltete Abfindung lässt den gesamten Vorteil verfallen.

Sabbaticals und vorübergehende Abwesenheiten werfen die Frage des steuerlichen Wohnsitzes gemäß § 8 AO auf. Steuerpflichtige, die Deutschland für zwölf oder achtzehn Monate mit der Absicht verlassen, zurückzukehren, können ihre unbeschränkte deutsche Steuerpflicht je nach den konkreten Umständen unterbrechen oder fortsetzen. Die Prüfung betrifft nicht nur die Einkommensbesteuerung während der Abwesenheit, sondern auch die Anwendung des § 6 AStG und die steuerliche Behandlung der späteren Rückkehr.

Die Umstrukturierung von Vermögenswerten im Vorfeld eines Wohnsitzwechsels – die Neustrukturierung von Beteiligungen, die Festlegung des Verkaufszeitpunkts, die Übertragung von Vermögenswerten mit niedrigem Einstandspreis in geeignete Vehikel – erfordert Maßnahmen, die Monate, mitunter Jahre vor dem Umzug getroffen werden müssen. Nach dem Wohnsitzwechsel verringern sich die Handlungsoptionen rapide.

Typische Situationen

Ein deutscher Unternehmer, der 35 % der Anteile an einer GmbH hält, plant, seinen Firmensitz nach Portugal zu verlegen. § 6 AStG findet Anwendung. Wir erstellen die Bewertung mit einer nachvollziehbaren Methodik, strukturieren den Zeitpunkt der Verlegung und der Meldung, prüfen die Möglichkeiten der Steuerstundung nach dem Inkrafttreten der ATAD-Richtlinie und dokumentieren die Strategie schriftlich gegenüber dem Mandanten und dem Finanzamt.

Eine US-amerikanische Führungskraft aus der Technologiebranche nimmt ab August eine Stelle in München an. Im Juni zuvor vergleichen wir ihre US-Brokerage-Positionen mit der deutschen PFIC-Landschaft, identifizieren Positionen, die von einer Veräußerung vor dem Umzug profitieren, und strukturieren den Zeitpunkt der Ausübung ihrer Restricted Stock Units (RSUs) im Hinblick auf den Wohnsitzwechsel. Die deutsche Meldung im Folgejahr spiegelt Entscheidungen wider, die Monate vor dem Umzug getroffen wurden.

Ein leitender Angestellter erhält bei Beendigung eines zehnjährigen Arbeitsverhältnisses eine Abfindung in Höhe von 420.000,00 €. Wir gestalten den Zahlungszeitpunkt so, dass die Konzentrationsvoraussetzung des § 34 EStG erfüllt ist, koordinieren das Einkommensprofil des letzten Jahres, um die Fünftelregelung optimal zu nutzen, und erstellen die Einkommensteuererklärung mit einem prüfungsfähigen Nachweis.

Wie wir arbeiten

Aufträge dieser Kategorie sind naturgemäß zeitkritisch. Im ersten Gespräch geht es üblicherweise um den Zeitplan: Wann die Entscheidung fällt, wann der Umzug erfolgt und bis wann die Dokumentation vorliegen muss. Der schriftliche Plan legt fest, welche Entscheidungen noch offen sind, welche bereits getroffen wurden und in welcher Reihenfolge die verbleibenden Schritte erfolgen müssen. Die Honorare werden im Voraus vereinbart und an die Meilensteine ​​des Umzugs angepasst.

Steht ein Umzug, eine Kündigung oder ein Ausscheiden bevor, ist es deutlich besser, frühzeitig zu handeln. Ein 15-minütiges, vertrauliches und unverbindliches Gespräch genügt in der Regel, um die wichtigsten Schritte und den Zeitplan zu klären.