Die Arbeit
Zuzüge nach Deutschland – ob aus den USA, Großbritannien oder anderen Ländern – sollten idealerweise vor dem Umzug und nicht erst danach geplant werden. Die Faktoren, die die deutsche Steuersituation des Mandanten über Jahre hinweg bestimmen, werden oft erst in den letzten Wochen vor der Ankunft festgelegt: ob und wann Gewinne aus der Zeit vor der Ankunft realisiert werden sollen, wie bestehende Altersvorsorgekonten und Kapitalanlagen zu behandeln sind, ob Treuhand- oder Unternehmensbeteiligungen umstrukturiert werden müssen und welche Unterlagen für die unvermeidliche deutsche Steuerprüfung Jahre später aufbewahrt werden sollten. Beratung, die erst nach der Anmeldung erfolgt, bietet deutlich weniger Handlungsoptionen.
Bei einem Wegzug aus Deutschland unterliegt dieser gemäß § 6 AStG der Wegzugsbesteuerung, wenn der Mandant eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält. Die Regelung behandelt die Auswanderung als fiktiven Verkauf, wobei die im Aktienbesitz enthaltenen stillen Reserven zum Zeitpunkt des Wegzugs realisiert werden. Die Bewertung, die Möglichkeit der zinsfreien Stundung innerhalb der EU/des EWR, die Wechselwirkung mit der Einkommensteuererklärung des Wegzugsjahres und die Folgen einer späteren Rückkehr nach Deutschland erfordern jeweils eine abgestimmte Analyse. Liegt keine wesentliche Beteiligung vor, können andere Regelungen Anwendung finden – § 17 EStG über Veräußerungen, § 23 EStG über Vermögen innerhalb des Spekulationsfensters, der Katalog des § 49 EStG für fortgeführte Einkünfte aus deutschen Quellen und die Behandlung von während des Übergangszeitraums erzielten Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 50d Abs. 9 EStG.
Die Gestaltung von Abfindungen nach § 34 EStG – der Fünftelregelung – zählt nach wie vor zu den bedeutendsten Optimierungsmöglichkeiten im deutschen Lohnsteuerrecht und wird gleichzeitig häufig vernachlässigt. Ob eine Zahlung als Fünftelregelung gilt, hängt von mehreren gleichzeitig zu erfüllenden Kriterien ab: dem Erfordernis der Zusammenballung (Konzentration der Zahlung in einem einzigen Veranlagungszeitraum), der Unterscheidung zwischen ordentlichem und außerordentlichem Einkommen sowie dem Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses. Eine korrekt gestaltete Abfindung kann einen sechsstelligen Betrag einsparen; eine unachtsam gestaltete Abfindung lässt den gesamten Vorteil verfallen.
Sabbaticals und vorübergehende Abwesenheiten werfen die Frage des steuerlichen Wohnsitzes gemäß § 8 AO auf. Steuerpflichtige, die Deutschland für zwölf oder achtzehn Monate mit der Absicht verlassen, zurückzukehren, können ihre unbeschränkte deutsche Steuerpflicht je nach den konkreten Umständen unterbrechen oder fortsetzen. Die Prüfung betrifft nicht nur die Einkommensbesteuerung während der Abwesenheit, sondern auch die Anwendung des § 6 AStG und die steuerliche Behandlung der späteren Rückkehr.
Die Umstrukturierung von Vermögenswerten im Vorfeld eines Wohnsitzwechsels – die Neustrukturierung von Beteiligungen, die Festlegung des Verkaufszeitpunkts, die Übertragung von Vermögenswerten mit niedrigem Einstandspreis in geeignete Vehikel – erfordert Maßnahmen, die Monate, mitunter Jahre vor dem Umzug getroffen werden müssen. Nach dem Wohnsitzwechsel verringern sich die Handlungsoptionen rapide.
