Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Erste Schritte
Wir sprechen etwa 30 Minuten lang – per Telefon oder Videoanruf, auf Deutsch oder Englisch. Sie schildern Ihre Situation, ich stelle Fragen und gebe Ihnen eine ehrliche erste Einschätzung. Dieses Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Ja. Meine gesamte Kanzlei arbeitet digital. Ich berate Mandanten in ganz Deutschland und international. Wir kommunizieren per Telefon, Video und E-Mail. Persönliche Treffen sind die Ausnahme, nicht die Regel.
Eine kurze Zusammenfassung Ihrer Situation ist hilfreich – wo Sie wohnen, woher Ihr Einkommen stammt, welche Länder betroffen sind und welche Frage Ihnen am wichtigsten ist. Für das erste Gespräch benötigen Sie keine Dokumente.
US-Bürger und Auswanderer
Ja. Dies ist einer meiner Schwerpunkte. Ich kümmere mich um die deutsche Seite von Doppelveranlagungsfällen und arbeite eng mit US-amerikanischen Steuerberatern zusammen, wenn auch eine amerikanische Veranlagung erforderlich ist. Ich bin mit den komplexen Bestimmungen von FATCA und den PFIC-Regeln sowie der Behandlung von US-amerikanischen Altersvorsorgekonten nach deutschem Steuerrecht bestens vertraut.
Dies ist eines der am häufigsten missverstandenen Gebiete meiner Arbeit. Deutschland erkennt die US-amerikanische Steuerbefreiung für diese Konten nicht automatisch an. Die Antwort hängt von Ihrer individuellen Situation, den einschlägigen Abkommensbestimmungen und der Art des Kontos ab. Ich berate Sie regelmäßig zu diesem Thema – vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Der FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) verpflichtet ausländische Finanzinstitute, Konten von US-Bürgern dem IRS zu melden. Wenn Sie US-Bürger sind und deutsche Bankkonten oder Anlagen besitzen, können diese den US-Behörden gemeldet werden. Ich berate Sie zu den Folgen und Ihren Meldepflichten in den USA.
Wegzugsbesteuerung & Umzug
Nach § 6 AStG wird Ihr Wegzug aus Deutschland von den deutschen Steuerbehörden als fiktiver Verkauf Ihrer Anteile behandelt, wenn Sie eine Beteiligung von 1 % oder mehr an einer deutschen Kapitalgesellschaft halten. Dies löst eine Kapitalertragsteuerpflicht aus, obwohl kein tatsächlicher Verkauf stattgefunden hat. Die Regelungen sind komplex und die Folgen können erheblich sein. Eine frühzeitige Planung ist daher unerlässlich.
So früh wie möglich – idealerweise 12 bis 18 Monate vor Ihrer geplanten Abreise. Viele der effektivsten Strategien benötigen Zeit zur Umsetzung, und einige Optionen entfallen, sobald Sie die Behörden offiziell über Ihren Umzug informiert haben.
Verfahren und Gebühren
Die Gebühren richten sich nach Komplexität und Umfang des Auftrags. Bei laufenden Beratungsmandaten arbeite ich auf Basis einer transparenten monatlichen Pauschale. Für einmalige Projekte – wie Steuererklärungen oder spezifische Beratungsaufträge – erhalten Sie vor Beginn einen Festpreis. So gibt es keine Überraschungen.
Ja. Der Beraterwechsel ist unkompliziert. Ich kümmere mich direkt um die Dateiübertragung und die gesamte Kommunikation mit Ihrem bisherigen Berater. Viele meiner Mandanten kamen gerade deshalb zu mir, weil ihr vorheriger Berater nicht für internationale Angelegenheiten qualifiziert war.
