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Fragen & Antworten (FAQ)

Die Vergütung von Steuer­berater für steuer­beratende Leistungen, die sogenannten Vorbehalts­aufgaben, ist in der gesetzlichen Steuer­berater­vergütungs­verordnung (StBVV) festgelegt. Ausgenommen aus dem Anwendungs­bereich der StBVV sind die Abrechnung der Leistungen der Steuer­berater auf dem Gebiet der sogenannten vereinbaren Tätigkeiten z. B. betriebswirtschaftliche Beratung. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über die Steuerberatervergütung.

Das Thema Steuererklärung ruft bei den meisten Privatpersonen viele Fragezeichen hervor. Schon bei der Frage, welche Formulare für den eigenen Fall benötigt werden, stoßen die meisten Steuerzahler an ihre Grenzen. Ich unterstütze Sie nicht nur bei der Auswahl der Formulare, sondern beraten Sie persönlich, welche Ausgaben Sie absetzen können, erstelle und versende die Einkommensteuererklärung elektronisch an die Finanzverwaltung und nehme anschließend die Bescheidprüfung für Sie vor.

Neben der Deklaration von Steuererklärungen erstelle ich für Unternehmen Finanzbuchhaltungen und Jahresabschlüsse.
Selbstverständlich begleite Sie auch bei Betriebsprüfungen oder im Rechtsbehelfs- bzw. Klageverfahren vor der Finanzbehörde bzw. dem Finanzgericht.

Bei jeglichen betriebswirtschaftlichen, förderrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen stehe ich Ihnen zur Seite und bieten Ihnen einen regionalen Ansprechpartner, der sich stets zeitnah um Ihre Anliegen kümmert.

Sollte es zu einer Mandatsbegründung kommen, werden die ersten zwei Stunden des Erstberatungsgesprächs nicht berechnet.

Darüber hinaus wird die Erstberatung mit Hilfe der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet.  

Im Allgemeinen benötige ich zunächst alle Wareneingangs- und Ausgangsrechnungen sowie die Bankauszüge und sofern vorhanden eine Kopie des Kassenbuchs. Die Bankauszüge sollten nach der jeweiligen Bank und den Konten chronologisch geordnet werden. Letztendlich kommt es darauf an, ob Sie bilanzierungspflichtig sind oder Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.

Die digitale Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant erfolgt über DATEV Meine Steuern (Privatpersonen) bzw. DATEV Unternehmen Online (Unternehmen). Hierüber ist es möglich, Belege digital und datenschutzkonform auszutauschen.

Beratungsgespräche werden zeitlich flexibel und ortsunabhängig als Videotelefonate angeboten. Mittels Screen-Sharing können dabei auch Unterlagen gemeinsam betrachtet werden.

E-Mail und Telefon stehen selbstverständlich auch als Kontaktwege zur Verfügung.

Gerne nehme ich mir für Sie Zeit und berate Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten. Auf Wunsch berate ich Sie auch bei Ihnen vor Ort.

Das ist jederzeit möglich. Sie allein entscheiden, wen Sie mit der Vertretung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen. Aufgrund des Berufsrechtes für Steuerberater ist der bisherige Berater verpflichtet bei Unternehmen die notwendigen Daten unproblematisch auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen. Beim Finanzamt wird eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht eingereicht mit dem Namen des neuen Beraters, so dass auch dort die Information vorliegt. Bei reinen Einkommensteuerfällen überlassen Sie mir die Ihnen vorliegenden Unterlagen.

Essenziell ist vor allem die Liquidität der eigenen Unternehmung im Auge zu behalten. Insbesondere die Einkommensteuer wird bei selbstständigen je Quartal vom Finanzamt als Vorauszahlung erhoben. Bei einem guten Start in die Selbstständigkeit sind meist in den ersten ein bis zwei Jahren eben diese Vorauszahlungen jedoch zu niedrig angesetzt. Das heißt mit der Jahreserklärung ergibt sich eine Nachzahlung, für die unbedingt vorgesorgt werden sollte.

Weiterhin muss sich der Existenzgründer um viele Dinge eigenständig kümmern, die der bisherige Arbeitgeber übernommen hat. Das fängt mit der Organisation der Finanzbuchhaltung, der Belegablage und der Erfüllung diverser gesetzlicher Rechnungslegungspflichten an und endet damit, dass nun für die eigene Altersvorsorge selbst vorzusorgen ist.