Wegzug in Länder mit Sondersteuerregimen – Was Mandanten wissen müssen

Vermögende Privatperson beim Beratungsgespräch – Wegzug ins Ausland mit Sondersteuerregime und internationalem Steuerrecht

Sondersteuerregime in Europa werden für vermögende Privatpersonen und Unternehmer zunehmend attraktiv. Doch der steuerlich motivierte Wegzug in Länder wie Spanien, Italien, UK, Irland, Malta, Schweiz, Zypern oder Portugal ist nicht ohne steuerliche Fallstricke – insbesondere aus Sicht des deutschen Steuerrechts. Ein Steuerberater mit Fachkenntnissen im internationalen Steuerrecht kann hier entscheidend helfen.

Als Steuerberater in Deutschland mit Spezialisierung auf internationales Steuerrecht beleuchte ich für Sie die verschiedenen Modelle dieser Länder, ihre steuerlichen Vorteile – und die versteckten Risiken aus deutscher Perspektive.


🇪🇸 Spanien – Lex Beckham: Steuerfreiheit für Auslandseinkünfte

Das spanische Lex Beckham-Regime gewährt Zuziehenden für sechs Jahre eine vollständige Steuerfreiheit auf ausländische Einkünfte. Nur Einkünfte aus Spanien selbst werden pauschal mit 24 % (bis 600.000 €) bzw. 47 % (darüber) besteuert.

Aber Achtung: Wer sich für Lex Beckham entscheidet, gilt nicht als in Spanien ansässig im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA). Damit verliert man den DBA-Schutz, und Deutschland kann auf Auslandseinkünfte weiterhin zugreifen. Für Wegzugsfälle bedeutet das: Die deutsche Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) greift vollumfänglich.

🛡 Tipp vom Steuerberater: Lex Beckham kann steuerlich attraktiv sein, birgt aber massive Risiken, wenn Kapitalgesellschaftsbeteiligungen in Deutschland zurückbleiben.


🇮🇹 Italien – Pauschalsteuer auf Auslandseinkünfte

Italien bietet ein Sondersteuerregime, bei dem ausländische Einkünfte mit einer fixen Pauschale von 100.000 € pro Jahr abgegolten sind – unabhängig von der Höhe. Das gilt für bis zu 15 Jahre.

Deutsche Einkünfte können davon ausgenommen werden, was zu einer regulären Besteuerung in Italien führt – und damit eine DBA-rechtliche Ansässigkeit ermöglicht.

Problematisch: Für deutsche Steuerpflichtige mit italienischer Ansässigkeit kann dennoch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) greifen, insbesondere bei wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland.


🇬🇧 Vereinigtes Königreich (UK) – Remittance Basis & FIG-Regime ab 2025

Bis 2025:

UK gewährt Non-Domiciled Residents das sogenannte Remittance-Basis-Regime. Ausländische Einkünfte sind nur steuerpflichtig, wenn sie nach UK überwiesen werden. Für langjährig Ansässige fällt zusätzlich eine Pauschale (Remittance Basis Charge) an.

Ab April 2025:

Neues Foreign Income and Gains Regime (FIG): Für vier Jahre nach dem Zuzug sind alle ausländischen Einkünfte vollständig steuerfrei – unabhängig von einer Überweisung.

Wichtig für deutsche Steuerpflichtige:
Das DBA UK–Deutschland enthält einen Repatriierungsvorbehalt: Deutschland darf alle Einkünfte besteuern, die in UK nicht besteuert wurden. Der DBA-Schutz greift dann nicht.


🇮🇪 Irland – Remittance Basis ohne zeitliche Begrenzung

In Irland gilt die Remittance Basis dauerhaft für Non-Doms. Solange ausländische Einkünfte nicht überwiesen werden, bleiben sie steuerfrei. Es gibt keine Pauschalsteuer und keine Laufzeitbegrenzung.

Das DBA mit Deutschland enthält jedoch einen Repatriierungsvorbehalt, ähnlich wie UK. Das bedeutet: Nicht remittierte Einkünfte sind in Deutschland steuerpflichtig, da sie in Irland nicht besteuert werden.


🇲🇹 Malta – Remittance Basis mit Mindeststeuer

Malta bietet ein Remittance-System mit einem fixen Steuersatz von 15 % auf überwiesene Einkünfte. Es gilt ein Mindeststeuerbetrag von 20.000 € jährlich, unabhängig von der tatsächlichen Einkunftshöhe.

Das DBA Deutschland–Malta schließt Personen mit Sonderbesteuerung vom Abkommensschutz aus. Damit greift kein DBA-Schutz, und Deutschland behält das volle Besteuerungsrecht.


🇨🇭 Schweiz – Besteuerung nach dem Aufwand

Die Schweiz ermöglicht bei Zuzug eine Besteuerung nach dem Lebensaufwand statt nach dem Einkommen. Dadurch werden viele ausländische Einkünfte de facto steuerfrei.

Allerdings verliert man nach Art. 4 Abs. 6 DBA-Schweiz bei Inanspruchnahme dieses Modells den DBA-Ansässigkeitsstatus. Deutschland kann dann weiterhin auf das gesamte Welteinkommen zugreifen.


🇨🇾 Zypern & 🇵🇹 Portugal – frühere Steuerparadiese mit Einschränkungen

Beide Länder waren lange durch attraktive Regime (z. B. Non-Habitual Resident in Portugal) steuerlich interessant. Inzwischen gelten dort massive Einschränkungen:

  • Portugal: Das Sonderregime gilt ab 2024 nur noch für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Wissenschaft, Start-ups).
  • Zypern: Keine DBA-Sperren mehr, aber das Remittance-System bleibt steuerlich attraktiv.

In beiden Ländern bleibt der DBA-Schutz teilweise erhalten, sofern keine explizite Ausschlussregelung greift.


Fazit: Steuerlich motivierter Wegzug? Nur mit guter Beratung!

Viele Sondersteuerregime bieten auf den ersten Blick enorme Vorteile. Doch bei genauer Analyse zeigt sich:
Der Wegfall der DBA-Ansässigkeit, Öffnungsklauseln oder Repatriierungsvorbehalte führen dazu, dass Deutschland in vielen Fällen weiterhin steuerlich zugreifen kann.

Als Steuerberater in Deutschland mit Schwerpunkt internationales Steuerrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Gestaltung eines steueroptimalen Wegzugs – rechtssicher, strategisch durchdacht und unter Berücksichtigung von Wegzugsbesteuerung, Erbschaftsteuer, und internationalen DBA-Regelungen. Finden Sie mehr dazu auf https://www.stb-thalmeir.de/wegzugsbesteuerung-was-sie-vor-einem-umzug-ins-ausland-wissen-muessen/