Neue Regelungen zur Besteuerung von US-amerikanischen Renten: Auswirkungen ab 2025

Einleitung

Die Globalisierung und internationale Mobilität von Arbeitnehmern machen die Besteuerung ausländischer Altersvorsorgeleistungen immer relevanter. Besonders betroffen sind Zahlungen aus US-amerikanischen Altersvorsorgeplänen wie den 401(k)-Plänen und Roth-IRAs. Ab dem 1. Januar 2025 treten neue gesetzliche Änderungen zur Besteuerung solcher Leistungen in Kraft. Dieser Artikel beleuchtet die neuen Regelungen und ihre Auswirkungen.

Hintergrund und bisherige Regelung

Bisher unterliegen Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen nicht der vollen nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG. Dies gilt auch, wenn die Beiträge im Ausland steuerlich begünstigt oder steuerfrei gestellt wurden. Das Bundesfinanzgericht (BFH) entschied 2020, dass in solchen Fällen in Deutschland nur der Ertragsanteil besteuert wird. Dies führte zu einer steuerlichen Besserstellung im Vergleich zu inländischen Altersvorsorgeleistungen.

Neue gesetzliche Klarstellung

Ab dem 1. Januar 2025 wird klargestellt, dass sowohl die Steuerbefreiung von Beiträgen in Deutschland als auch vergleichbare steuerliche Freistellungen oder Begünstigungen von Beiträgen im Ausland zu einer vollen nachgelagerten Besteuerung führen. Diese Änderung betrifft auch Leistungen aus US-amerikanischen 401(k)-Plänen und ähnlichen Altersvorsorgeeinrichtungen.

Auswirkungen auf US-amerikanische 401(k)-Pläne

Ein 401(k)-Plan ist ein betriebliches Altersvorsorgeinstrument. Beiträge werden aus unversteuertem Einkommen geleistet, und Erträge sowie Wertzuwächse bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Bisher führte die Auszahlung in Deutschland nur zur Besteuerung des Ertragsanteils. Ab 2025 werden auch die im Ausland steuerfrei gestellten oder begünstigten Beiträge bei der Berechnung der deutschen Steuerlast berücksichtigt.

Besteuerung von Roth-IRAs

Roth-IRAs sind individuelle Altersvorsorgekonten. Beiträge werden aus versteuertem Einkommen geleistet, und Erträge sowie Wertzuwächse bleiben bei der Auszahlung in den USA steuerfrei. In Deutschland wird jedoch die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und den geleisteten Beiträgen besteuert.

Rollover und Transfers

Ein Rollover bezeichnet die Übertragung von Vermögenswerten von einem Altersvorsorgeplan in einen anderen. In den USA sind solche Transfers steuerneutral, wenn sie zwischen qualifizierten Plänen erfolgen. Die neue Regelung stellt klar, dass solche steuerneutralen Transfers im Ausland künftig die deutsche Besteuerung beeinflussen, wenn sie zu steuerlichen Begünstigungen geführt haben.

Besondere Regelungen für US-Staatsbürger

US-Staatsbürger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Leistungen aus US-amerikanischen Altersvorsorgeplänen beziehen, unterliegen auch in den USA der Besteuerung. Dies gilt aufgrund der Saving Clause des Artikels 1 Abs. 4 Buchst. a) DBA-USA. Die neue Regelung verhindert, dass diese Personengruppe steuerliche Vorteile aus der unterschiedlichen Behandlung von Altersvorsorgeleistungen in Deutschland und den USA zieht.

Fazit

Die Änderungen zur Besteuerung von Leistungen aus ausländischen Altersvorsorgeplänen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie stellen sicher, dass steuerliche Begünstigungen im Ausland bei der deutschen Besteuerung berücksichtigt werden. Steuerpflichtige mit US-amerikanischen Altersvorsorgeplänen sollten sich auf diese Änderungen einstellen und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Steuerlast zu optimieren.

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