Viele Arbeitgeber bieten heute ihren Expats anteilsbasierte Vergütungen an. Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen für Expats ist dabei ein wichtiges Thema, insbesondere bei jungen, kapitalschwachen Unternehmen. Diese Modelle erlauben es Unternehmen, Expats zu binden und Anreize zu schaffen. Das Fondsstandortgesetz (FoStoG) von 2021 erleichtert die steuerliche Behandlung solcher Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland. Eine wesentliche Neuerung ist der Freibetrag von 1.440 EUR für Mitarbeiterbeteiligungen, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sind. Außerdem ermöglicht das Gesetz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine steuerliche Verschiebung der Lohnbesteuerung, um das Problem des „Dry Income“ zu vermeiden. Das bedeutet, dass Mitarbeiter nicht sofort Lohnsteuer auf die gewährten Anteile zahlen müssen, sondern erst, wenn diese verkauft werden oder das Unternehmen verlassen wird.
Besonders wichtig ist die Regelung für Unternehmen, die innovative Vergütungsmodelle nutzen, um Expats im internationalen Wettbewerb zu gewinnen. Die Reform zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Arbeitsmarktes zu verbessern. Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen für Expats birgt aber auch Herausforderungen in grenzüberschreitenden Situationen, wie der Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Insgesamt stellt das Fondsstandortgesetz einen Schritt in Richtung eines attraktiveren Steuerstandorts Deutschland dar. Besonders für KMUs, die ihren Mitarbeitern Beteiligungen gewähren möchten. Allerdings gibt es auch Herausforderungen, insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext. Die Vermeidung von Doppelbesteuerung kann in einigen Fällen problematisch sein, insbesondere wenn der Expat in einem anderen Land ansässig ist oder der Arbeitgeber aus dem Ausland kommt. Hier bedarf es einer sorgfältigen steuerlichen Planung, um internationale Steuerprobleme zu vermeiden. Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen für Expats erfordert daher Expertise und gute Beratung.
Insgesamt stellt das Fondsstandortgesetz einen wichtigen Schritt dar, um den Standort Deutschland, besonders für KMUs, attraktiver zu gestalten. Unternehmen können durch die Neuregelung qualifizierte Fachkräfte gewinnen, ohne sofort hohe Steuerlasten zu verursachen. Dies macht die Mitarbeiterbeteiligung zu einer noch attraktiveren Option für Unternehmen und Expats. Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen für Expats wird dabei immer relevanter. Siehe dazu auch https://www.stb-thalmeir.de/expat-tax-services-germany-navigation-durch-das-steuerrecht/